
Auch: Ausweispapier . Legitimationspapier in Form einer Urkunde, durch die eine Leistung in der Art versprochen wird, dass sich der Schuldner durch Leistung an den die Urkunde vorlegenden Inhaber befreien kann. Nicht Träger von Forderungsrecht en. Im Verlustfall geht das Recht daraus nicht mit verloren. Der Berechtigte kann Herausgabe fordern, we....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/schlichtes-inhaberpapier/schlichte
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